Brexit: Wissenswertes zum EU-Recht über einen besonderen Fall

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Ganz unabhängig der politischen Bewertungen zum Brexit, fragen sich nun viele “Wie geht es jetzt weiter?”, denn immerhin ist noch nie ein Land aus der EU ausgetreten. Was sagen die Verträge zu solch einem Fall? Wie kann sich der Übergang gestalten?

Zuerst ist sicherlich wenigen bekannt, dass das Votum für die  Regierung Großbritanniens eigentlich nicht bindend ist. Doch Cameron hat schon in den ersten Stunden seinen Rücktritt angekündigt. Auf jeden Fall muss die Regierung Großbritannien einen Antrag an die EU stellen.

Das CEP hat hier Aktuell Wissenswertes zum EU-Recht beim BREXIT zusammengetragen, erklärt, was es mit dem Austritt nach Art. 50 EUV und den Antrag nach  Art. 49 EUV auf sich hat.

 

Grafik: yougov